Schul- und Hausordnung

  1. Der Unterricht beginnt um 07.30 Uhr. Die Schüler sollen so rechtzeitig zur Schule
    kommen, dass sie zumindest 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in ihrer Klasse sind.
  2. Für Fahrschüler und für Schüler, die von ihren Eltern aus beruflichen Gründen früher zur Schule gebracht werden, ist das Schulhaus ab 06.45 Uhr geöffnet. Diese Schüler werden in der Garderobe beaufsichtigt und dürfen sich daher, wenn sie die Schule betreten, in der Zeit von 06.45 bis 07.15 Uhr nur dort aufhalten. Um 07.15 Uhr beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrer in der Klasse. Außerhalb des Schulgebäudes gibt es keine Beaufsichtigung durch Schulpersonal.
  3. Am Nachmittag ist den Schülern außerhalb der für sie gültigen stundenplanmäßigen
    Unterrichtszeit der Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet. Die Aufsichtspflicht der Lehrer beginnt nach der Mittagspause mit dem stundenplanmäßigen Unterrichtsbeginn.
  4. Die Schüler dürfen nur in Begleitung Erwachsener bzw. nach erfolgreich abgelegter
    Radfahrprüfung und Vollendung des 10. Lebensjahres mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
  5. Aussprachen zwischen Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen sind nur
    außerhalb der Unterrichtszeit (vor Unterrichtsbeginn, in den Pausen bzw. nach
    Unterrichtsschluss) möglich. Der Unterricht kann dazu nicht unterbrochen werden.
  6. Die Garderobe im Kellergeschoß darf mit den Straßenschuhen nur über die Nebenstiege betreten werden. Im Schulhaus müssen die Schüler Hausschuhe tragen.
  7. Um Diebstähle zu vermeiden, dürfen Wertgegenstände und Geld nicht in der Garderobe aufbewahrt werden.
  8. Klassenzimmer und Einrichtungsgegenstände müssen sauber und unbeschädigt bleiben.
    Wer fremdes Eigentum beschädigt, ist zu Ersatz verpflichtet. In den Klosettanlagen und Umkleideräumen ist auf Sauberkeit zu achten.
  9. Schulsachen, die in der Schule bleiben, müssen ordentlich in die Bankfächer bzw. die Wandregale eingeräumt werden. Beim Einräumen der Schultasche soll der Stundenplan beachtet werden, um nicht unnötige Last herumzuschleppen.
  10. Die Jause wird in der großen Pause (09.15 - 09.30 Uhr) in der Klasse gegessen. Während der Pausen dürfen sich die Schüler nur in dem Stockwerk aufhalten, in dem sich ihr Klassenraum befindet.
  11. Wenn sich Schüler in einem Unterrichtsraum befinden, dürfen die Fenster nur im Beisein einer Lehrperson geöffnet sein. Die Betätigung der Fenster und Vorhänge durch Schüler geschieht nur auf Anordnung des Lehrpersonals. Für ausreichende Versorgung der Unterrichtsräume mit Frischluft haben während der Unterrichtszeit die Lehrpersonen zu sorgen.
  12. Während des Unterrichts bzw. einer Schulveranstaltung dürfen Schüler das
    Schulgebäude oder einen anderen Unterrichtsort ohne Erlaubnis des aufsichtsführenden Lehrers bzw. des Schulleiters nicht verlassen. Diese Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn ein triftiger Grund (z.B.: dringender Arzttermin etc.) vorliegt und der Schüler von einem Erziehungsberechtigten abgeholt wird bzw. der Erziehungsberechtigte den Klassenlehrer oder den Schulleiter nachweislich darum ersucht, den Schüler weggehen zu lassen. Die Verantwortung im Sinne der Aufsichtspflicht übernimmt dann der Erziehungsberechtigte.
  13. Die unvorhergesehene Verhinderung eines Schülers am Schulbesuch (z.B.: Krankheit) ist direkt dem Klassenlehrer oder telefonisch dem Schulleiter unverzüglich (d.h. bereits am Morgen des Unterrichtstages) unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Ist ein Fernbleiben eines Schülers vom Unterricht aus anderen wichtigen vorhersehbaren Gründen notwendig, so ist von den Erziehungsberechtigten für einzelne Unterrichtseinheiten bis zur Dauer eines Schultages rechtzeitig die Erlaubnis des Klassenlehrers, für einen längeren Zeitraum die des Schulleiters einzuholen.
  14. Schüler, die Zeugen eines außergewöhnlichen Ereignisses werden (Unfall, Entdeckung eines Brandes etc.), haben dies unverzüglich einer Lehrperson oder dem Schulleiter mitzuteilen.
  15. Der Klassenlehrer kann Schüler seiner Klasse abwechselnd mit der Übernahme
    verschiedener Ämter betrauen (z.B.: Tafellöschen, Hefte einsammeln, Blumen gießen etc.). Das Einsammeln von Geldbeträgen durch Schüler ist nicht gestattet!
  16. Die Grünanlagen des Schulvorplatzes sollen schonend behandelt werden. Das Betreten des Brunnenrandes bzw. des Brunnenbeckens ist verboten.
  17. Im gesamten Schulgebäude sowie auf der Schulliegenschaft herrscht Rauchverbot.

 

Beschluss des Schulforums der
VS 1 Ried vom 12. Oktober 1998 Ried/I., Februar 2012

 

Barbara Gramberger
prov. Schulleiterin